Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
(1) Cassandra Heinrich erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden,
insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung über Online-Marketing und Marketing auf
dienst-vertraglicher Basis. Diese erfolgt vornehmlich durch die Durchführung von Online-
Marketing-Kampagnen zur Mitarbeitergewinnung des Auftraggebers. Etwaige zusätzliche
Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem
Vertrag oder im Angebot geregelt.
(2) Der Kunde sichert zu, die Leistung überwiegend für seine gewerbliche bzw. selbständige
Tätigkeit in Anspruch zu nehmen, mithin kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu sein.
(3) Die Beratungstätigkeit beginnt mit Abschluss dieses Vertrags.
(4) Alle von Cassandra Heinrich zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente (Video-,
Ton- und Bildform) unterliegen vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung durch Cassandra
Heinrich dem gesetzlichen Urheberrecht von Cassandra Heinrich oder anderer Rechteinhaber.
Weitergabe, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Abänderung gleich welcher Art sind nicht
gestattet und bedürfen der Zustimmung in Textform durch Cassandra Heinrich.
(5) Cassandra Heinrich ist vorbehaltlich Sonderabsprachen frei in Bezug auf den Leistungsort.
Cassandra Heinrich wählt hierbei regelmäßig den Sitz der Gesellschaft.
(6) Können zuvor fest vereinbarte Termine in Folge höherer Gewalt, unvorhersehbarer
Ereignisse und/oder Erkrankung des vorgesehenen Mitarbeiters von Cassandra Heinrich nicht
abgehalten werden, behält sich Cassandra Heinrich das Recht vor, den jeweiligen Termin
abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Entsprechendes gilt für den Kunden.


§ 2 Mitarbeitereinsatz
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte interne & externe Mitarbeiter von
Cassandra Heinrich die vertraglich geschuldete Leistung durchführen. Cassandra Heinrich kann
interne & externe Mitarbeiter im eigenen Ermessen austauschen, hinzuziehen oder von dem
Projekt abziehen.
(2) Das von Cassandra Heinrich eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des
Kunden, unabhängig vom Leistungsort.


§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Cassandra Heinrich erhält vom Kunden zu Beginn sowie auch während des Vertrages, ohne
dass es einer besonderen Aufforderung bedarf, rechtzeitig und kostenfrei alle für die Tätigkeit
notwendigen Unterlagen und Informationen.
(2) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind erforderlich für die vertragsgemäße
Leistungserbringung von Cassandra Heinrich.


§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Leistungen von Cassandra Heinrich ergibt sich aus einer gesonderten
Vereinbarung aus dem Angebot.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit: 19% in Deutschland). Die erbrachten
Leistungen werden nach Absprache in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang
zur Zahlung fällig und sofort zahlbar ohne Abzug. Gesonderte Absprachen sind schriftlich
festzuhalten.
(3) Reisekosten und Spesen werden gemäß einer etwaigen gesonderten
Leistungsbeschreibung gesondert berechnet.
(4) Wir informieren Sie stets über unsere Erkenntnisse und empfehlen Ihnen das ideale
Werbebudget. Eine eigenständige Erhöhung bei der Verwaltung Ihres Werbebudgets wird von
uns nicht durchgeführt, sondern nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Ihnen.
(5) Überschüssige Werbekosten werden nicht rückerstattet, können aber für bspw. eine andere
Anzeige verwendet werden oder angerechnet werden.


§ 5 Haftung
(1) In sämtlichen Fällen vertraglicher und sonstiger Haftung leistet Cassandra Heinrich
ausschließlich entsprechend folgender Bestimmungen Schadensersatz/Ersatz:
a) in voller Höhe bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Cassandra Heinrich
eine Garantie übernommen hat;
b) in Höhe des vorhersehbaren Schadens, welcher ohne die Pflichtverletzung verhindert werden
sollte, bei grober Fahrlässigkeit; es wird angeregt, dass der Kunde entsprechende Positionen im
Vorfeld dokumentiert mitteilt;
c) bei anderen Fällen lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch
der Vertragszweck gefährdet ist, hier jedoch immer nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Die Haftung ist bei vereinbarter Gesamtvergütung auf diese Summe, andernfalls auf 5.000,-
Euro je Schadensfall begrenzt, insgesamt allerdings auf höchstens 10.000,- Euro aus diesem
Vertrag;
(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. (2) gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden
und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Cassandra Heinrich bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden unbenommen.


§ 6 Sorgfaltspflicht
Cassandra Heinrich führt die Tätigkeiten sorgfältig und nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die den Kundenbedürfnissen und der
Branchenentwicklung gerecht werden.


§ 7 Referenzen
Cassandra Heinrich steht es zu, nach Vertragsabschluss Ihr Logo und auch Ihre
Erfolgsgeschichte als Referenz zu nutzen. Diese Referenzen werden in unseren
Marketingmaterialien, Website und Promovideos im Internet uneingeschränkt zu sehen sein.
Für ein persönliches Interview fragen wir Sie selbstverständlich nach der Kampagne an.


§ 8 Zusicherung der Dienstleistung
(1) Die Zusicherung der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung einschließlich einer
Garantie des Ergebnisses ist ausschließlich dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
im jeweiligen Angebot festgehalten wurde. Diese schriftliche Verankerung stellt die einzige
rechtlich verbindliche Zusicherung dar, dass die Dienstleistung in der vereinbarten Art und
Weise erbracht wird und das garantierte Ergebnis erreicht wird.
(2) Sofern im Angebot keine ausdrücklichen und schriftlichen Garantien hinsichtlich des
Ergebnisses der Dienstleistung festgelegt wurden, steht dem Kunden kein Anspruch auf
bestimmte Erfolgsergebnisse der Dienstleistung zu. Ebenso wenig besteht in einem solchen
Fall ein Anspruch des Kunden auf eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts oder eine Geld-
zurück-Garantie. Jegliche mündlichen oder impliziten Zusicherungen oder Garantien, die nicht
schriftlich im Angebot dokumentiert sind, sind rechtlich unverbindlich und können nicht geltend
gemacht werden.
(3) Sollte es aus verschiedenen Gründen zu technischen Problemen kommen, welche die
Erbringung der Dienstleistung temporär verhindern, beispielsweise durch die Sperrung des
Werbeanzeigenmanagers oder andere vergleichbare technische Störungen, so wird die dadurch
verursachte Ausfallzeit nachträglich zur ursprünglich vereinbarten Garanmezeit hinzugerechnet.
Diese Verlängerung der Garantiezeit dient dazu, sicherzustellen, dass der Kunde die
vollständige Dauer der zugesicherten Dienstleistung trotz der entstandenen Unterbrechung in
Anspruch nehmen kann. Die Verlängerung der Garantiezeit erfolgt automatisch und bedarf
keiner gesonderten Vereinbarung oder Bestämmung durch die Vertragsparteien.


§ 9 Schlussvorschriften, Geltung für künftige Tätigkeiten
(1) Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Regelungen dieses Vertrages auch für
künftige Tätigkeiten von Cassandra Heinrich für den Kunden.
(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen
der Schrift- oder Textform, ebenso die Aufhebung des Schriftform- und Textformerfordernisses,
soweit nicht anderweitig vereinbart.
(2.1) Die Abtretung von Forderungen des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher (oder
Textform) Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig
verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
(5) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Cassandra Heinrich.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar sein oder werden, so wird
hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unanwendbare oder unanwendbar
gewordene Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine
rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu
ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei
Regelungslücken.


§ 10 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Cassandra Heinrich verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden sowie der
im Rahmen der Dienstleistung erhobenen Bewerberdaten gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.
(2) Die vom Kunden bereitgestellten Daten werden ausschließlich für die vertraglich
vereinbarten Zwecke verwendet. Cassandra Heinrich trifft angemessene technische und
organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Bewerberdaten, die er von Cassandra Heinrich erhält, vertraulich
zu behandeln und diese ausschließlich für den internen Auswahlprozess zu verwenden. Die
Weitergabe an Dritte ist untersagt, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der
Bewerber hat ausdrücklich eingewilligt.
(4) Cassandra Heinrich übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der über den Kunden
hinausgehenden Verarbeitung von Bewerberdaten durch den Kunden. Der Kunde ist selbst für
die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, verantwortlich.


§ 11 Plattformbedingungen und Haftung für Plattformstörungen
(1) Cassandra Heinrich verwendet Drittplattformen, insbesondere Facebook und Instagram
(Meta), zur Umsetzung der vertraglichen Leistungen. Die Nutzungsbedingungen dieser
Plattformen sind verbindlich und für die Vertragserfüllung maßgeblich.
(2) Cassandra Heinrich haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder technische
Probleme auf diesen Plattformen, die die Durchführung der Dienstleistung beeinträchtigen oder
unmöglich machen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
● Sperrung oder Deaktivierung des Werbeanzeigenmanagers durch Meta
● Algorithmusänderungen, die die Performance der Kampagnen beeinflussen
● Serverausfälle oder technische Störungen der Plattformen
(3) Im Falle von technischen Problemen auf Drittplattformen verpflichtet sich Cassandra
Heinrich, den Kunden unverzüglich zu informieren und in Abstimmung mit dem Kunden
alternative Lösungen zu prüfen.
(4) Sollte die Erfüllung der Dienstleistung durch länger andauernde Sperrungen oder
Probleme auf Drittplattformen beeinträchtigt sein, hat der Kunde keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Eventuell entstandene Ausfallzeiten werden gemäß § 8 Abs. 3
nachträglich ausgeglichen.